Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit


KONZEPT ZUR BEWOHNERVERSORGUNG



Wir nehmen den Menschen mit …


Ein paar Worte vorweg


Wir, die „VBS Sozialbetriebe gGmbH“, sind ein professionell eigenständiges Unternehmen mit den Standorten Hameln und Bad Nenndorf, das sich aber eingebettet weiß in der geriatrischen Versorgungsstruktur der Landkreise Hameln-Pyrmont und Schaumburg.
Wir haben eine klar umrissene Grundvorstellung über unser pflegerisches Handeln, das jedoch ständig durch interne und externe Faktoren beeinflusst wird.
Im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wird das Konzept zur Bewohnerversorgung in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bedürfnissen unserer Bewohner angepaßt.
Trotz aller ökonomischen Gesichtspunkte steht der Mensch im Mittelpunkt unserer Dienstleistung.


So sehen wir den Menschen


In Anlehnung an das Leitbild des Unternehmens, orientieren wir uns in unserer Einrichtung an folgendem Wissen:
  1. Das Menschenbild ist immer zeit- und kulturabhängig und darum dynamisch.
  2. Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Teile: Er ist ein unteilbares Ganzes (Geist, Seele, Körper).
  3. Jeder Mensch hat seine eigene Individualität und Persönlichkeit.
  4. Die menschlichen Bedürfnisse, die im Physiologischen, im Sicherheitsbestreben, im Zugehörigkeitsbedürfnis, in der Wertschätzung, in der Selbstwertung, in der Autonomie und Selbstachtung sowie in der Suche nach Sinn und Sein bestehen, sind untrennbar verzahnt. Seine persönliche Weiterentwicklung und Selbständigkeit stellen in seinem Leben eine zentrale Aufgabe dar, unabhängig davon, ob er gesund, behindert oder krank ist oder ob er stirbt.



Die Grundprinzipien und allgemeine Zielvorstellungen unserer Pflege und Betreuung


Ein wichtiger Grundstein für eine erfolgreiche Arbeit ist der Aufbau einer wertschätzenden, würdigenden und respektvollen Beziehung zwischen dem Bewohner und allen mit der Versorgung betrauten Berufsgruppen.
Unsere Versorgung setzt sich aus körperbezogener Pflege, aktivierenden therapeutischen Pflege und pflegerischen Betreuung zusammen. Sie richtet sich grundsätzlich nach dem personenzentrierten Ansatz von Tom Kitwood.
In diesem Sinne dienen die Leistungen unserer Versorgung auch der Orientierung zu Zeit, zum Ort, zur Person (situativ und räumlich), der Gestaltung der persönlichen Tagesstruktur und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen und der Begleitung Sterbender, sowie der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten.
Orientiert am Pflegeberdürftigkeitsbegriff mit Anwendung des neuen Begutachtungs-Instruments (BI), besteht unsere Aufgabe darin, größtmögliche Lebensqualität bei dem Bewohner zu erhalten, zu erreichen oder ggf. sogar zu fördern.
Durch fachlich pflegerische und therapeutische Methoden gestalten die Mitarbeiter für die Pflegebedürftigen einen Lebensraum, der die Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens fördert, sowie zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Einrichtung beiträgt. Der Alltag soll bedürfnisgerecht gestaltet sein. Im Vordergrund steht die aktivierende Pflege.
Wir verpflichten uns, im Interesse unserer Bewohner weitestgehend auf vermeidbare freiheitsentziehenden Maßnahmen (Bauchgurt, Bettgitter, sedierende Maßnahmen etc.) zu verzichten und durch andere Schutzmaßnahmen zu ersetzen, um größtmögliche Mobilität trotz individueller Einschränkung zu bewahren („Werdenfelser Werte“).
Bewohner in einer fortschreitenden lebensbegrenzenden Phase haben bei uns das Recht auf ein Sterben in ihrer gewohnten Umgebung und unter würdevollen Bedingungen. Ein Sterben in Würde hängt wesentlich von den Rahmenbedingungen ab, unter denen Menschen miteinander leben. In diesem Fall pflegen wir nach dem Konzept nach Elisabeth Kübler Ross. Die Sterbebegleitung ist ein einzigartiger Prozess. Sie orientiert sich deshalb an den individuellen Bedürfnissen des Sterbenden und seiner Angehörigen. Unser Ziel ist es, das Empfinden und den Willen des sterbenden Bewohners zu achten, ihm eine möglichst professionelle und fachliche Sterbebegleitung ohne Ängste und Schmerzen zu gewährleisten.
In der (eingestreuten) Kurzzeitpflege ist die Förderung, der Erhalt der Fähigkeiten, das Wiedererlangen der Selbständigkeit und der Selbstpflegekompetenz anzustreben. Auch in dieser Versorgungssituation sind die körperbezogenen, therapeutischen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie die Maßnahmen der Unterkunft und der Verpflegung darauf ausgerichtet, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte wiederzugewinnen. Die Einbindung der Angehörigen ist dabei von großer Bedeutung, damit auch nach einem Kurzzeitpflegeaufenthalt ein Aufenthalt in der häuslich gewohnten Umgebung ermöglicht werden kann.


Kommunikation


Kommunikation jeglicher Form (verbal, nonverbal und oder paraverbal) zeichnet sich durch Vielschichtigkeit und Variabilität aus – die Fähigkeit, sich über jedes Phänomen der Lebenswelt austauschen und verständigen zu können, ermöglicht dem Menschen, ein gemeinschaftliches Leben zu führen. Daher ist die Frage gelingender Kommunikation stets auch mit der Frage verbunden, wie persönliche Fähigkeiten in diesem Zusammenhang erfolgreich eingesetzt und entwickelt werden können.
„Kommunikation ist pflegerische Betreuung und pflegerische Betreuung ist Kommunikation, denn durch Kommunikation werden Beziehungen zu Mitmenschen aufgebaut.“
Wir kommunizieren in unserem Alltag ständig – sei es mit dem Bewohner, Angehörigen oder innerhalb der Teams. Dabei können emotionale Situationen, das Erklären komplexer Probleme oder Stress die Kommunikation erschweren. Die Wahl der richtigen Kommunikationsweise bringt in solchen Situationen eine hohe Verantwortung mit sich. Denn sie wirkt sich auf das Wohlbefinden unseres Gegenübers aus. Wir sind uns der Wichtigkeit einer richtigen Kommunikation bewusst und orientieren uns dabei an folgenden sechs Grundlagen guter Kommunikation bei der Versorgung unserer Bewohner:
  • Positive Stimmung: Obwohl eine positive Stimmung nicht erzwungen werden kann, sollte eine konfrontative negative Stimmung in jedem Fall vermieden werden. Natürlich kann man negative Gefühle nicht vermeiden – aber es ist wichtig, in solchen Situationen professionell zu bleiben und sich möglichst nichts anmerken zu lassen.
  • Einfache, klare Sprache: Mehrdeutige Begriffe, Abkürzungen sowie medizinischer Fachjargon sollten vermieden werden. Unser Fachpersonal soll die gleiche «Sprache» sprechen, wie unsere Bewohnerinnen und Bewohner oder deren Angehörigen.

Ausgeglichenes Hören und Sprechen: Einander ins Wort fallen, nicht richtig zuhören oder sich auf sich selbst konzentrieren, vermindert die Gesprächsqualität erheblich. Für die Kommunikation und Beziehungsarbeit ist es förderlich, wenn ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Sprechen und Zuhören herrscht.
  • Verständniskontrolle: Die Aussagen von Bewohnerinnen und Bewohnern respektieren, um zu prüfen, ob sie richtig verstanden wurden, ist in unserer Versorgung eine der wichtigsten Kommunikationstechniken. So können Missverständnisse vermieden werden. Gleichzeitig spürt das Gegenüber, dass man ihm aufmerksam zuhört und als Mensch und Individuum achtet.
  • Hineindenken: Seine eigene Meinung zu verteidigen, anstatt die Meinung des Gegenübers nachzuvollziehen, bringt meist nichts. Die Akzeptanz anderer Positionen ist auch für eine erfolgreiche Arbeit innerhalb des Pflegeteams wichtig. Bevor man dem Gegenüber also einfach widerspricht, ist es ratsam, sich in die Person hineinzudenken und zu überlegen, warum sie so denkt.
  • Gegenseitige Wertschätzung: Positive Rückmeldungen helfen jeder Beziehung. Ob im Team, oder zu den Bewohnerinnen und Bewohnern – gegenseitige Wertschätzung fördert das Wohlbefinden und hebt die Stimmung zwischen zwei Personen.



Eingewöhnungsphase


Der Einzug in eine Pflegeeinrichtung bedeutet für die betroffene Person und ihre Angehörigen eine große Veränderung.
Gerade in den ersten Wochen nach Heimeinzug ist es darum sehr wichtig, den Bewohner in seine neue Lebensumgebung zielgerichtet zu unterstützen und zu begleiten.
In dieser Zeit finden 2 Integrationsgespräche statt, in denen Wünsche und Ziele des Bewohners aufgenommen werden. Aus dem Ergebnis der Integrationsgespräche resultieren die geplanten Maßnahmen.
In den ersten 6 Wochen nach Einzug begleiten wir den Bewohner und auch die Angehörigen in ihrer neuen Umgebung und helfen ihnen sich zu Recht zu finden.
Die Versorgung der Bewohner orientiert sich an individuell bedeutsamen Ereignissen oder Erfahrungen im Lebensverlauf.


Aktivitäten und Beschäftigung


Im Bereich der Beschäftigung wird zwischen allgemeinen aktivierenden therapeutischen Pflege und pflegerischen Betreuungsangeboten unterschieden.
Generell finden aktivierende therapeutische Pflege und pflegerische Betreuung in Form von Gruppen- und Einzelangeboten statt.
Bewohnern mit einer kognitiven-, sowie Mobilitätseinschränkung werden Hilfestellungen angeboten.

Einzelangebote
Wir wertschätzen unsere Bewohner. Wir nehmen uns Zeit und hören ihnen zu. Wir bauen eine Vertrauensbasis auf mit dem Ziel, Geborgenheit und emotionale Sicherheit zu vermitteln.
Bei physischer, psychischer, seelischer oder sozialer Notwendigkeit werden Einzelangebote nach den Bedürfnissen des Bewohners durchgeführt.
Bettlägerige Bewohner werden mindestens einmal wöchentlich sozial betreut.

Gruppenangebote
In den Koch- und Backgruppen werden hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie beispielsweise Kartoffel schälen oder backen angeboten.
Diese Aktivität ergänzt das Gedächtnistraining, denn hier werden Erfahrungen über Rezepte oder Geschichten, die mit bestimmten Gerichten verbunden werden ausgetauscht, das Gemeinschaftsgefühl wird bei Gesprächen und bekannten Gerüchen genossen.
Zum Gedächtnistraining gehören auch Gesellschaftsspiele. Die Konzentration und das Gedächtnis werden geschult und der Spaßfaktor ist groß. Die zusätzlichen Betreuungskräfte bietet Tischholzspiele an, die auch von Bewohnern im Rollstuhl barrierefrei gespielt werden können.
In den Gymnastikgruppen werden Bewegungsübungen im Rahmen der Sturz-, Kontraktur- und Gleichgewichtsprophylaxe durchgeführt. Bei schönem Wetter werden Spaziergänge gemacht, wo auch die Sinneswahrnehmung einbezogen wird: die Bewohner können Bäume, Sträucher und sonstige Gewächse im Wandel der Jahreszeiten beobachten. Duft, Farben und Berührung sprechen die Sinne an und wecken Erinnerungen an eigene Gärten. Der Besuch unserer Kleintieranlage, in der sich Kaninchen und Meerschweine tummeln, wird therapeutisch mit einbezogen.
Singgruppen runden das Angebot im Bereich Sinneswahrnehmung ab. Mit der richtigen Musikauswahl erreichen wir unsere Bewohner, auch wenn diese nicht mehr über die Möglichkeit der verbalen Kommunikation verfügen. Selbst bei fortschreitender Demenz können bekannte Lieder mitgesungen oder gesummt werden. Durch den dadurch ausgelösten Reiz können Emotionen und Lebenserinnerungen hervorgerufen werden. Singen ist ein fester Bestandteil in der täglichen Tagesstruktur.
Einmal monatlich werden in der Regel unsere so genannten „Sonnabendkonzerte“ angeboten, die das Musikspektrum unserer Bewohner berücksichtigt.
Gemeinsam werden jahreszeitliche Feste wie beispielsweise das Maifest sowie Advents- und Weihnachtsfeiern und Geburtstagsrunden veranstaltet. Die an Demenz erkrankten Bewohner werden soweit wie möglich in die Vorbereitung und in die Feste eingebunden.
In Kleingruppen werden Übungen zur Wahrnehmung angeboten wie z.B. Tonarbeiten oder Malen mit Fingerfarben.
Überkonfessionelle Gottesdienste zu christlichen Festen (Ostern, Erntedank, Weihnachten) werden zur üblichen Gottesdienstzeit angeboten. Alle Gottesdienste werden im Vorfeld den Bewohnern über Aushänge angekündigt.

Alle vorgenannten Aktivitäten dürfen nicht vergessen machen, dass das momentane Befinden eines Bewohners möglichst „erspürt“ werden muss, um eine möglichst angenehme Atmosphäre herzustellen. Stimmungen und spontane Reaktionen (z, B. ein Tanzbedürfnis) werden vom Personal unterstützt.

Alle Angebote richten sich grundsätzlich nach den vorhandenen Fähigkeiten und Neigungen des Bewohners und sind auf einem Wochenplan aufgeführt und hängen sichtbar für die Bewohner aus.
Umfangreiche und regelmäßige pflegerische Betreuung oder aktivierende therapeutische Pflege, die sich nach den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Bewohner richten und Tagesgestaltungen, Ausflüge, Konzerte, Kinonachmittage und Festlichkeiten, sind ein fester Bestandteil unseres gesellschaftlichen und sozialen Angebots.
Die gruppenbezogenen Aktivitäten und Beschäftigungen richten sich nach der Jahreszeit, Tageszeit oder Wochentag und sollen die Alltagsorientierung fördern.

Zu den Leistungen der allgemeinen aktivierenden therapeutischen Pflege- und pflegerischen Betreuungsangebote gehören:
  • Motorisch-Funktionelle Behandlung
  • Neuropsychologisch orientierte Behandlung
  • Psychisch-funktionelle Behandlung
  • Sensomotorische-perzeptive Behandlung
  • Organisation von Gruppenausflügen (ggf. unter Kostenbeteiligung des Bewohners),
  • kulturelle Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theater),
  • Gymnastikgruppen
  • Koch-Backgruppe
  • Singgruppe
  • Handwerksgruppe
  • Gedächtnistraining
  • Spielgruppe
  • Ergometer und Massagesessel


In der Gestaltung des Alltagslebens werden entsprechend der Richtlinie nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften Betreuungsangebote wahrgenommen. Die Gestaltung des Alltagslebens erfolgt in Anlehnung an die Versorgung aller Bewohner. Der Arbeitsschwerpunkt der zusätzlichen Betreuungskräfte liegt auf betreuerischen, passiven und aktivierenden Maßnahmen. Die Bewohner sollen motivierend und betreuend begleitet werden.

Zu den Leistungen der Gestaltung des Alltagslebens gehören:
  • Malen und basteln
  • Handwerkliche Tätigkeiten und leichte Gartenarbeit
  • Haustiere pflege und füttern
  • Kochen und backen
  • Anfertigung von Erinnerungsalben oder –Ordnern
  • Musik hören, muszieren, singen
  • Brett- und Kartenspiele
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen
  • Lesen und vorlesen
  • Fotoalben anschauen
  • Mit dem Bewohner verweilen

Aktivitäten und Beschäftigung werden montags bis sonntags angeboten. Am Wochenende liegt der Schwerpunkt auf dem Besuch der Angehörigen. Aus diesem Grund ist am Wochenende dementsprechend ein geringeres Angebot vorgesehen.


Individuelle körperbezogene Pflege und pflegerische Betreuungsmaßnahmen bei bettlägerigen Bewohnern:


Individuelle pflegerische Betreuungsmaßnahmen bei bettlägerigen Bewohnern, werden auf den aktuellen Gesundheitszustand abgestimmt.

Mahlzeitengestaltung:
Der Bewohner bekommt abwechslungsreiche und nach seinen Bedürfnissen angerichtete Speisen. Sie sollten auch in passierter Kost, optisch und appetitlich zubereitet werden. Der Bewohner wird angemessen mobilisiert (z.B. in Sitzposition, RS) und nach Möglichkeit mit einem Beistelltisch, die Mahlzeit zurechtgestellt, damit die beginnende Mahlzeit (Frühstück, Mittagessen, Kaffee, Abendbrot) signalisiert wird und sich der Bewohner auf das Essen einstellen und vorbereiten kann. Hilfsmittel, z.B. wie Besteck mit Griffverdickung oder Teller mit Randerhöhung, werden dem Bewohner zur Verfügung gestellt. Der Erhalt des möglichst langen selbstständigen Essens steht im Vordergrund.
Muss dem Bewohner die Mahlzeit angereicht werden, werden die Speisen genannt und dem Bewohner individuell und angemessen Zeit zum Essen gegeben. Tagesformabhängig und je nach Gesundheitszustand werden die Bewohner zur Mittagsmahlzeit mobilisiert und in den Speiseraum integriert.

Individuelle Beschäftigungsangebote:
Der bettlägerige Bewohner erhält regelmäßig / mindestens einmal wöchentlich individuelle Einzelbetreuung. Dabei werden auf die biografischen Informationen, wenn vorhanden, zurückgegriffen.
Der Bewohner erhält durch das Pflegepersonal, sowie den Therapeutischen Fachkräften (intern/extern) z.B. in der Versorgung, Bewegungsübungen zur Kontrakturen Prophylaxe, Sitzen auf der Bettkante (z.B.: Rumpfstabilisation, Gleichgewicht).

In Einzelangeboten werden die Gelenke und Muskeln aktiv, assisstiv und passiv durchbewegt. Dieses dient u.a. zu Erhalt der vorhandenen Fähigkeiten, Entspannung und Körperwahrnehmung.
Der Einsatz von der Basalen Stimulation, dient zur Kommunikation über die Sinne, sowie der Wahrnehmungsförderung. Durch verschiedene Materialien werden zur Anregung der Sinne (olfaktorisch-, gustatorisch-, taktil-, auditiv-, visuell-) dem Bewohner Reize angeboten, z.B. durch Parfüm, Rasierwasser, Schokolade, frische Blumen, Massagebälle, vorlesen, Hörbücher, Bilderbücher/Fotoalbum etc.) Der Einsatz von den im Vorfeld genannten Hilfsmitteln dient u.a. zur Entspannung, Kommunikation, Interaktion, Erinnerungen wecken, Gefühl von Anerkennung, Geborgenheit und Sicherheit.

Stimulierendes Umfeld:
Das Zimmer des Bewohners sollte, wenn möglich, persönlich und Biografie bezogen eingerichtet sein, z.B.: eigene Möbel, Fotos, lebensgeschichtlich bedeutsame Gegenstände (Puppensammelleidenschaft) in Sichtweite des Betroffenen etc.
Zur Gestaltung und Unterhaltung sowie Reizgebung, und -förderung kann individuell z.B. eine Uhr, ein Kalender, Mobile, Traumfänger, dekorative Bilder, TV/Radio, wenn gewünscht angebracht werden.
Eigene Kissen, Decken oder Kuscheltiere können Sicherheit und Geborgenheit bieten.
Ritualisierende tagesstrukturierende Maßnahmen, wie am Morgen u.a. Begrüßung, Gardinen aufziehen, Fenster öffnen, kleines Licht anschalten, Tag/ Uhrzeit, Jahreszeit benennen sowie Erklärung des weiteren Vorgehens geben dem Bewohner Orientierung.


Ausstattung und Milieugestaltung:


Räumliche Ausstattung:
Unsere Homepage der Scharnhorst Residenz Hameln und der Pflegeeinrichtung in Bad Nenndorf und der Heimvertrag der jeweiligen Einrichtungen geben ausreichend Auskunft über die Strukturen zu den Räumlichkeiten der Einrichtungen unseres Unternehmens.
In der Scharnhorst Residenz wird bei Belegung von Doppelzimmern, soweit realisierbar, darauf geachtet, dass Miteinander zwischen Bewohnern als wesentlichen Aspekt in die persönlich zu gestaltenden Umgebung einfließen kann.

Sachliche Ausstattung:
Die Pflegeeinrichtung übernimmt die Versorgung für die Bewohner mit (Pflege-) Hilfsmitteln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Die Zuständigkeit der Pflegeeinrichtung ist gegeben, wenn es sich um Produkte han¬delt, die zur üblichen Ausstattung (Inventar) eines Pflegeheimes zählen und / oder der Erfüllung des Versorgungsauftrages entsprechend der konzeptionellen Ausrich¬tung der Pflegeeinrichtung dienen.
Zum Erhalt und zur Förderung einer selbstständigen Lebensführung sowie zur Er¬leichterung der Pflege und Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen werden (Pflege-) Hilfsmittel und technische Hilfen gezielt eingesetzt. Der Umgang bzw. der richtige Gebrauch wird den Betroffenen gezeigt.
(Pflege-) Hilfsmittel, die von Bewohnern gemeinsam genutzt werden, sowie (Pflege-) Hilfsmittel, die zur Durchführung der Grundpflege oder der hauswirtschaftli¬chen Versorgung dienen, sind von der Pflegeeinrichtung vorzuhalten. Gleiches gilt, sofern (Pflege-) Hilfsmittel allein zur Prophylaxe eingesetzt werden.
Der individuelle Anspruch der Bewohner gem. § 33 SGB V bleibt davon unberührt. Die aktuelle Rechtsprechung findet Berücksichtigung.

Die in der Pflegeeinrichtung zurzeit vorgehaltenen:
  • zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sowie
  • Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege,
  • Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene,
  • Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
  • und allgemeine technische Hilfsmittel


sind in der Anlage 5 zur Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) gemäß dem ehemaligen §80a SGB XI aufgeführt.
Beide Dokumente können nach Terminvereinbarung bei der Heimleitung eingesehen werden.

Milieugestaltung:
Die Leistungen unserer Versorgung umfassen auch die Beratung die der wohnlichen Gestaltung der Räumlichkeiten, die auch durch Angehörige mitgestaltet werden kann und sollte. Generell ist es häufig dem Bewohner wichtig, sich in seinem Zimmer wiederzufinden, das heißt vertraute Gegenstände und die eigene Art der Ordnung und Sauberkeit zu praktizieren.
Ein z.B. kognitiv eingeschränkter Mensch kann sich seiner Umgebung nicht anpassen, deshalb muss sich die Umgebung an den kognitiv eingeschränkten Menschen anpassen.
In diesem Sinn werden im Rahmen der integrativen Versorgung in unserer Einrichtung Wohnräume nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Bewohners geschaffen. Persönliche Möbel, Bilder, Kissen oder andere Einrichtungsgegenstände werden ausdrücklich befürwortet.
Im Rahmen unserer Milieugestaltung haben wir uns an folgenden Problemstellungen orientiert:
  • Bewohnerinnen und Bewohner finden sich in der fremden, neuen Umgebung nicht zurecht.
  • Spezielle Routinen für demenzkranke Bewohnerinnen und Bewohnern gibt es nicht.
  • Die vertrauten Bezugspersonen fehlen.
  • Die vertraute Tagesstruktur fehlt.
  • Die vertraute Umgebung fehlt.


Basierend auf dieser Problemanalyse haben wir im Rahmen der Milieugestaltung folgende Aspekte berücksichtigt:

Architektonisch-räumliche Umgebung:
  • Orientierung
  • Farbliche Gestaltung
  • Wohlbefinden
  • Schutz und Sicherheit


Die Tagesstruktur:
  • Tag-Nacht-Rhythmus
  • Mahlzeiten und deren Gestaltung
  • Ruhe und Aktivität


Die soziale Umgebung:
  • Beziehung
  • Kontakt
  • Kommunikation


Neben den bewohnerzentrierten Zielen, Ausschaltung der Quellen der Überforderung, Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit, Erhaltung und Förderung der Selbständigkeit, Steigerung des Selbstwertgefühls und der Unterstützung der Tagesstruktur, verfolgen wir mit unserem Konzept auch mitarbeiterorientierte Ziele wie der Reduktion von psychischen Belastungsfaktoren unserer Mitarbeiter.


Seelsorgerische Betreuung und Sterbebegleitung


Die seelsorgerische Betreuung erfolgt über die zuständigen Gemeinden oder bei Bedarf (bei Begleitung Sterbender) über den Hospizverein.
Es finden regelmäßig Andachten in dafür vorbereitete Räumlichkeiten statt.
Darüber hinaus bemüht sich die Einrichtung überkonfessionelle Gottesdienste anzubieten.
Die Mitarbeiter bieten den Bewohnern Hilfe zur Kommunikation, zur Krisenintervention (z.B. Konfliktgespräche), vermitteln seelsorgerische Dienste und Sterbebegleitung.
In einer fortschreitenden und lebensbegrenzenden Phase, ist für ein würdevolles Sterben und Abschiednehmen gesorgt. Die Versorgung der körperbezogenen Pflege, pflegerischen Betreuung, aktivierenden therapeutischen Pflege und seelsorgerische Unterstützung der Bewohner berücksichtigt den individuellen, biographischen, kulturellen und religiösen Hintergrund sowie individuelle Wünsche und Vorstellungen des Sterbenden und der Angehörigen, im Rahmen der Möglichkeiten.
Die Begleitung orientiert sich an dem Ziel, bestmögliche Lebensqualität in der letzten Lebensphase herzustellen. Die Mitarbeiter passen die personenzentrierte Versorgung dem momentanen Befinden des sterbenden Bewohners an. Der Prozess der Sterbebegleitung oder auch palliativen Versorgung erfolgt immer in Absprache mit dem Bewohner, den Angehörigen und den zuständigen Ärzten. In diesem Fall sind die Wohnbereichsleitungen/Schichtleitungen Ansprechpartner für Angehörigen und Ärzte. Nach Möglichkeit wird kein sterbender Bewohner allein gelassen. Wir respektieren aber den Wunsch des Bewohners allein sein, bzw. in Ruhe gelassen zu werden. Angehörige oder Freunde werden während des Sterbeprozesses individuell einbezogen und begleitet.
Die psychosoziale Betreuung kann durch Gespräche, Gesten, Berührungen oder Gestaltung des Raumes geschehen.


Angehörigenarbeit


Das Einbinden der Angehörigen in die gesamte Versorgung gehört im vollen Umfang zu unserem Handeln. Mit dem Einzug werden die Angehörigen nicht von der Versorgung ausgeschlossen oder vollständig entlastet, gewisse Bedürfnisse, wie z.B. das nach einem Familienleben, kann und will eine Einrichtung nicht ersetzten.
Informationen von Angehörigen sind unverzichtbar, z.B. für die Erstellung der Pflegeplanung, Biographiearbeit. Bestimmte Verhaltensweisen der Bewohner werden häufig erst durch Angehörige verständlich und erklärbar gemacht. Sie werden dann in der täglichen Arbeit mit den Betroffenen berücksichtigt.
Individuelle Gespräche für Angehörige, Bevollmächtigte und Betreuer in denen Informationen ausgetauscht und Absprachen getroffen werden können, werden situationsbedingt zeitnah angeboten.
Angehörige haben auch die Möglichkeit sich ehrenamtlich am Alltag des Hauses zu beteiligen.
Sie werden auch zu verschiedenen Festen eingeladen und können mit ihren Angehörigen feiern oder einfach da sein.


Unser Werkzeug zur praktischen Umsetzung unserer Versorgung


  1. Bei der Versorgung des Bewohners arbeiten alle an der Versorgung beteiligten Mitarbeiter Hand in Hand. Dazu gehören auch alle ehrenamtlichen Tätigen, die intensiv von den festangestellten Mitarbeitern begleitet werden.
  2. Wir arbeiten nach speziell für unsere Einrichtung entwickelten Leitlinien für die Vorgehensweise bei der Heimaufnahme und ggf. – Entlassung, unserer Versorgung und der Überleitung nachversorgender Einrichtungen und im Umgang mit den Angehörigen. Alle Leitlinien werden kontinuierlich weiterentwickelt und orientieren sich am Stand der Pflegeforschung und –Wissenschaft.
  3. Die entsprechende therapeutische Befunderhebung zur aktivierenden therapeutischen Pflege wird durch die Fachkräfte aus dem Bereich Therapie (Ergotherapie, Physiotherapie, Kunsttherapie) des Heims durchgeführt.
  4. Das Arbeiten nach dem Pflegeprozess (Erstbesuch, Einschätzung zum Versorgungsbedarf innerhalb von 24h nach Einzug, Informationssammlung mit Biographie Arbeit innerhalb der Integrationsphase, Erfassen, steuern und planen der gesamten Versorgung durch Pflegefachkräfte, Durchführung der Pflege und die Evaluation), ist ausschlaggebend für eine angemessene und individuelle Versorgung der Bewohner.
  5. Integrationsgespräche innerhalb von zwei Wochen und abschließend nach ca. sechs Wochen, sowie eine Überprüfung der Maßnahmen durch die Leitung der Betreuung, Pflegedienstleitung oder deren Vertretung finden im Rahmen der Eingewöhnungsphase statt.
  6. Interdisziplinäre Fallbesprechungen werden situativ auf den Bewohner abgestimmt und durchgeführt.
  7. Dienstübergaben werden standardisiert durchgeführt.
  8. Bewohnerorientierte Arbeitsaufteilung durch die Pflegefachkräfte (Bereichspflege unter Berücksichtigung einer fachlichen Bezugspflegeperson).
  9. Durchführung von Überprüfungen des gesamten Versorgungsprozesses im Rahmen interner Qualitätsprüfungen durch das Qualitätsmanagement.
  10. Das fachliche Wissen wird kontinuierlich überprüft und durch regelmäßige interne und ggf. externe Fortbildungen vertieft.
  11. Das Einbinden der Angehörigen in den Pflegeprozess und deren Schulung gehört im vollen Umfang zu unserem Handeln.



Kooperation mit anderen Diensten und Ehrenamtlichen


Die beiden Einrichtungen der VBS Sozialbetriebe gGbmH kooperieren landkreisspezifisch insbesondere mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Hospizdiensten, Pflegeschulen und mit der Zentralverwaltung der Unternehmensgruppe (Personalwesen, Rechnungswesen, Controlling, Einkauf, EDV, Rechtsabteilung).
Im Rahmen der freien Arzt- und Apotheken und Sanitätshauswahl durch den Bewohner, werden diese entsprechenden Kontakte gepflegt.
Der Einsatz von Ehrenamtlichen wird ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Die Tätigkeiten der Ehrenamtlichen richtet sich nach deren Fähigkeiten und Wünschen.


Spezialisierungen


Besondere Beachtung lassen wir unseren an Demenz erkrankten Heimbewohnern und Bewohnern mit neurologischen Erkrankungen (Parkinson, Multiple Sklerose, Chorea Huntington) zukommen.
Derzeit beschäftigen wir uns in der Scharnhorst Residenz mit der Erarbeitung einer Neukonzeption der neurologischen Versorgung bei Morbus Parkinson.


Personelle Ausstattung


Die personelle Ausstattung der Einrichtung richtet sich nach dem Personalschlüssel des Gesetzgebers. Die aktuelle Besetzung ist in der Personalstatistik abgebildet und bei der Heimleitung einzusehen.
Die Personalauswahl erfolgt in Absprache mit der Heimleitung. Für die spezialisierten Bereiche werden vorzugsweise Mitarbeiter eingestellt, die über eine fachspezifische Weiterbildung verfügen.


Fähigkeit, Bewusstsein, Schulung, Fort- und Weiterbildung und Anforderungen an unser Personal


Für jeden über die Einrichtung angestellten Mitarbeiter gibt es eine entsprechende Stellenbeschreibung. Die Stellenbeschreibung liegt den Mitarbeitern vor. Ein Exemplar ist in der Personalabteilung abgeheftet.
Die Ermittlung und Sicherstellung der Qualifikation der Mitarbeiter nach dem neuesten Stand des Wissens und der Technik obliegt den weisungs¬be¬fugten Mitarbeitern für ihren jeweiligen Bereich unter Einbeziehung der Heimleitung.
Die Schulung und Unterstützung der Mitarbeiter erfolgt nach dem jeweils ermittelten Wissens- und Kompetenz Stand und nach den ermittelten Defiziten zu den An¬for¬derungs¬profilen. Die Schulungen und die Unterstützungen für die Mit¬arbeiter werden sorgfältig geplant, um den Bedürfnissen unserer Bewohner personell ent¬sprechen zu können. Die Schulungsmaßnahmen werden für den Mitar¬beiter jeweils doku¬mentiert. Das Qualitätsmanagement erstellt einen Schulungsplan und strebt an, dass jeder Mitarbeiter an einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme teil¬nimmt.
Darüber hinaus werden die Mitarbeiter eingehend über die Regelungen für die qualitätsgerechte und sichere Er¬bringung der Leistungen, über die Vorschriften zur Arbeits- und Gerätesicherheit und wei-tere Themen informiert und teilweise formell geschult und eingewiesen. Mindestens jährlich erfolgen Belehrungen und Übungen (z.B. Verhalten im Brandfall, Hygienevorschriften und -Maßnahmen).

Grundlegende Anforderungen und persönliche Eignung sowie Qualifikation:
  • Geduld haben.
  • Ruhe ausstrahlen.
  • Einfühlungsvermögen besitzen.
  • Eine sehr gute Beobachtungsgabe und Wahrnehmung besitzen.
  • Eine hohe Toleranzschwelle haben.
  • Ausgeglichen und freundlich sein.
  • Humorvoll sein.
  • Darf keine Angst vor physischer Berührung haben
  • Sollten Phantasie und Flexibilität besitzen, um Geplantes kurzfristig wieder zu ändern oder um Stimmungen von dementen Bewohnern auffangen zu können.
  • Sollten in der Lage sein, eigene Wertvorstellungen hinter die der Bewohner zu stellen.
  • Sollten über Lebenserfahrung und Allgemeinbildung verfügen.



Interne Qualitätssicherung


In unserem Unternehmen wurde für die Umsetzung eines effektiven und effizienten QM-Systems ein eigenes Ressort „Qualitätssicherung“ ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt steht dabei immer der Kunde. Die Aufgabe des Qualitätsmanagements ist es, gesetzliche Anforderungen umzusetzen im Hinblick auf die Transparenz aller stattfindenden Verfahren. Für das Unternehmen bedeutet dies, dass die Qualitätsansprüche, die durch die Bewohner, die Bevölkerung und auch durch die Leitung selbst verlangt werden, schriftlich fixiert und jederzeit durch jeden Interessierten eingesehen werden können. Verfahrensabläufe werden festgelegt, was garantiert, dass jeder Bewohner immer dieselbe qualitative Versorgung erfährt, die gewünscht und erwartet wird.
Anhand interner Audits wird überprüft, ob alle Vorgaben und intern getroffenen Anweisungen umgesetzt werden und über das Beschwerdemanagement kann nachvollzogen werden, ob Fehler in der Dienstleistungserbringung auftreten. Sollten Schwachpunkte bzw. Mängel identifiziert werden, werden Maßnahmen in Sinne der Qualitätssicherung eingeleitet.


Ein Wort zum Abschluss


„Wer arbeitet macht auch Fehler!“
Trotz dieses Wissens soll sich unser ganzes Handeln nach den Prinzipien eines Null-Fehler-Ansatzes ausstrecken. Nicht befriedigende Qualität - in allen Bereichen - müssen wir umgehend beheben.
Wir unterwerfen uns daher wissentlich und willentlich regelmäßigen internen und externen Qualitätsprüfungen und daraus resultierend eines ständigen Verbesserungsprozesses.




Scharnhorst Residenz • Rosa-Helfers-Straße 1 • 31785 Hameln • Tel.: 05151 / 10660-0 • Fax : 05151 / 10660-150 • info@scharnhorst-residenz.de